Genial oder verboten? Polizei droht: stellen oder facebook-Fahndung

NL-Schlaeger.1

Foto der Hol­län­di­schen Polizei

Poli­tie Echt
Aan­hou­ding verdachte:
De poli­tie heeft vanoch­tend een 21 jarige man uit Roer­mond aan­ge­hou­den. De man werd ver­dacht van mis­hand­ling c.q. poging tot zware mishandeling

Drei sach­li­che Zei­len der Poli­zei Echt (Nie­der­lande), die das erfolg­rei­che Ende einer unge­wöhn­li­chen Fahn­dung nach einem Schlä­ger beschreiben.

Mit Ter­ras­sen­stuhl verletzt
Der Fall: Auf der Bovenste Straat in Echt kam ein Mann mit sei­ner Frau aus einem Kaf­fee. Kaum, dass sie die Straße betre­ten hat­ten, näherte sich dem Paar ein Typ in schwar­zer Bom­ber­ja­cke. der griff sich einen Ter­ras­sen­stuhl, zog dem Mann das Sitz­mö­bel über den Schä­del. Das ahnungs­lose Opfer wurde schwer ver­letzt, die Frau kam mit dem Schre­cken davon. Das Tat­mo­tiv war unklar, die Wahn­sinns­tat wurde von einer Über­wa­chungs­ka­mera gefilmt.

Zu bru­tal
Bei soviel Bru­ta­li­tät ver­steht die Poli­zei in Echt offen­bar kei­nen Spaß. Da die Beam­ten sonst kei­nen Hin­weis auf den Tä­ter hatte, grif­fen sie zu einer außer­ge­wöhn­li­chen Maß­nahme: Sie stell­ten gepi­xelte Bil­der des Schlä­gers auf ihre face­book Seite ins Internet.

14 Tage Zeit
Drun­ter der Hin­weis: Noch ist das Gesicht unkennt­lich gemacht. Dem Beschul­dig­ten wird die Gele­gen­heit gege­ben, sich inner­halb von 14 Tagen bei der Poli­zei zu mel­den. Mel­den Sie sich nicht, wird das Bild noch­mal gezeigt. Unge­pi­xelt – für alle erkennbar.

Nur 3 Tage spä­ter mel­dete sich der Schlä­ger bei der Poli­zei. Vor­her waren viele Hin­weise auf seine Iden­ti­tät ein­ge­gan­gen, der Druck war zu groß.

Was der Staats­an­walt sagt
Sind solch außer­ge­wöhn­li­che, aber offen­bar erfolg­ver­spre­chende Metho­den auch bei uns denk­bar? Staats­an­walt Ralf Her­ren­brück: „Ich hätte Beden­ken, diese Methode ist ja schon ziem­lich nö­ti­gend. Aus dem Stand kann ich nicht sagen, ob unsere Gesetze Spiel­räume für sol­che Fahn­dungs­me­tho­den eröff­nen. Mir ist kein ver­gleich­ba­rer Fall bekannt.“

Üb­ri­gens – der nie­der­län­di­sche Satz zu Anfang heißt übersetzt:
Die Poli­zei hat heute mor­gen einen 21jährigen Mann aus Roer­mond fest­ge­nom­men. Der Mann wird der Kör­per­ver­let­zung bzw. der gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung ver­däch­tigt. Gün­ter Jungmann

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