Mit Inkraft­tre­ten des neuen Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes der Bun­des­re­gie­rung am heu­ti­gen Frei­tag, 23. April, ver­schär­fen sich auch die Rege­lun­gen zur Mas­ken­pflicht im Nah­ver­kehr: Für Fahr­gäste gilt ab sofort – sowohl wäh­rend der Beför­de­rung als auch wäh­rend des Auf­ent­halts an Hal­te­stel­len und in U‑Bahnhöfen – die Pflicht zum Tra­gen einer Atem­schutz­maske vom Typ FFP2 oder KN95. Andere medi­zi­ni­sche Mas­ken, wie zum Bei­spiel OP-Mas­ken, sind ab sofort nicht mehr erlaubt.

Da sich diese neue Rege­lung auf alle Ein­rich­tun­gen im Nah­ver­kehr bezieht, gilt die ver­schärfte Mas­ken­pflicht auch in den fünf Kun­den­Cen­tern der Rhein­bahn in Düs­sel­dorf, Ratin­gen, Hil­den und Mettmann.

Die Rhein­bahn bit­tet die Fahr­gäste um die eigen­ver­ant­wort­li­che Ein­hal­tung der neuen Regel.

Regu­lä­rer Fahrplan

Die Rhein­bahn fährt wei­ter­hin ihr nor­ma­les Ange­bot. Durch den dich­ten Takt bie­ten Busse und Bah­nen gen­ü­gend Platz um Abstände ein­hal­ten zu kön­nen. Auch wäh­rend der Aus­gangs­sperre gilt der regu­läre Fahr­plan, damit all die­je­ni­gen, die mit der Rhein­bahn zu ihren Zie­len kom­men, wei­ter­hin mobil blei­ben. Ledig­lich das zusätz­li­che Nacht­an­ge­bot an Wochen­en­den und vor Fei­er­ta­gen wird wei­ter­hin ausgesetzt.